Neu: Förderung für die eigene Unternehmens-Digitalisierung beantragen!

Neu: Förderung für die eigene Unternehmens-Digitalisierung beantragen!

Jetzt verfügbar: Förderungen für Digitalisierungsprojekte in Ihrem Unternehemn beantragen!

In verschiedenen Bundesländern gibt es Förderungen für die Umsetzung von Digitalisierungs-Maßnahmen (z.B. Webshops). Ziel ist es, dass Unternehmen Ihre Produkte und Dienstleistungen noch einfacher ins Netz bringen und dort (ebenfalls) vertreiben können. Nicht nur durch die Corona-Krise, sondern schon seit vielen Jahren boomt E-Commerce. Es ist wichtiger denn je, seine Produkte oder Dienstleistungen erfolgreich im Internet zu verkaufen. Hier ein Überblick der derzeitigen Förderungen:

Oberösterreich

In Oberösterreich erfolgt die Förderung durch das Land Oberösterreich und die WKO Oberösterreich über eine Erweiterung des Programmes „DIGITAL STARTER 21. Gefördert werden KMUs (inkl. Ein-Personen-Unternehmen – auch ohne Mitarbeiter) mit 40% der Kosten von Konzeption und Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen im Zuge des DigiPROJEKT-Programmes (gedeckelt auf 4.000€ Förderung). Die Projektkosten müssen dabei mindestens 5.000€ netto betragen.

Gefördert werden dabei Digitalisierungsmaßnahmen aus folgenden Schwerpunkten:

  • Digitale Geschäftsprozesse
  • Digitale Markterschließung
  • Intelligentes Datenmanagement

Für Projekte mit dem Schwerpunkt „IT-Sicherheit“ oder „Ressourceneffizienz“ (DigiBONUS) erhöht sich die Fördersumme auf bis zu 10.000 €

Angesucht werden kann vom 15.3.2021 bis zum 1.12.2021 – vorbehaltlich einer frühzeitigeren Beendigung aufgrund Ausschöpfung des Fördertopfes. Die Förderung muss spätestens 2 Monate nach Projektbeginn beantragt werden.

Wien

In Wien werden mit „Wien Digital“ Digitalisierungsvorhaben in Wiener Unternehmen gefördert. Die Förderhöhe beträgt hierbei 30% der Projektkosten – gedeckelt auf 40.000 €. Die Projektkosten müssen sich dabei auf mindestens 10.000 € belaufen. Details und Richtlinien können hier gefunden werden.

Förderungen können bis zur Ausschöpfung des Fördertopfes erteilt werden – maximal jedoch bis zum 21.12.2021.

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